Umgangssprachlich als “Gesundheitszeugnis” bekannt. In unserer Praxis wird Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene und offiziell anerkannte Bescheinigung nach einem Beratungsgespräch ausgehändigt.
Im Vergleich zu den staatlichen Stellen entfallen in unserer Praxis die Beschaffung von Unterlagen, Voranmeldezeiten, Wartezeiten auf freie Kursplätze, Kursteilnahme zu ungünstigen Zeiten sowie Bearbeitungszeit für die Erstellung der Bescheinigung
Infektionsschutzgesetz - Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG
Anmerkung: Nach Telefonat mit Doctolib wird versucht, dass ein entsprechender Anker-ULR direkt zum Behandlungsgrund Infektionsschutzgesetzes erstellt wird.
Termin vereinbarenDie Kosten betragen 28 € zzgl. 7 € Bearbeitungsgebühr.
Sie können bei uns mit Bargeld oder mit Bankkarte bezahlen. Aus organisatorischen Gründen können Sie uns die Kosten nicht nach Rechnungsstellung überweisen.
Bitte beachten Sie, dass manche staatliche Stellen die Bescheinigung der Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, die nicht von der zuständigen Behörde am Wohnort erstellt wurde, nicht anerkennen. (Das heißt Bescheinigungen, die von allen staatlichen Stellen anerkannt werden, können wir für sie nur ausstellen, wenn Sie in München mit Wohnsitz gemeldet sind.)